Deswegen muß der Umbau ZTR nach dem er das Abgasgutachten erhalten hat nach K. zu Hr R. Er wird dann die entsprechende Fahrversuche machen. Hr R. steht mit dem hiesigen TÜV in Kontakt, der bisher die Motoraufnahme abgenommen hatte. Nicht schneller, wie der ZTR original läuft. Und das sind nunmal rd 120 km/h auch wenn nur 80 km/h eingetragen sind. Das hatte der hiesige TÜV Prüfer mit einem originalen ZTR ja selbst gefahren und Hr.R aus K mitgetelit. Diese Problematik bezüglich abweichender Endgeschwindigkeiten sind dem TÜV seit längerem bekannt. Nicht nur beim ZTR. Glaube, dass bei Fahrzeugen über 120 km/h noch aerodynamische Prüfungen mit dazu kommen sollen. Das wird dann richtig teuer. Ich mußte z.B. Nachweise über die Bremse bei bringen. Bei welchen Fahrzeugen ist sie baugleich und welche Leistungsangaben/Fahrzeuggewichte sind dort vorhanden. Ist nicht nur Umbau sondern ein Haufen Recherche und Papierkram. Hierbei erhielt ich Unterstützung von meinem Zulieferer.
