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Werte der Euroklasse 2:
CO: 7gr/km
HC: 1,5gr/km
NOX: 0,4gr/km
CO: 7gr/km
HC: 1,5gr/km
NOX: 0,4gr/km
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ich will ja keine Neufahrzeuge mit anderer Motortechnik auf den Markt bringen. Vom Verkauf der ZTR habe ich mich ja zurückgezogen. Es gibt bei mir keinerlei Interesse Neufahrzeuge mit größerem Motor legal auf den Markt zu bringen. Das schaffe ich schon aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr. Mir geht es darum in schon vorhandene ZTr vernünftige langlebigeTechnik einzubauen. Und das TÜV legal. Und dann geht es nach der Erstzulassung des ZTR welche Schadstoffklasse er erfüllen muß. Es geht mir auch nicht darum, den Ztr schneller zu machen, als er jetzt schon ist. 120 km/h reichen. Es ist in meinen Augen sinnlos mit dem ZTR auf die Autobahn zu gehen. Mir geht es darum, dass mich an der Ampel oder auf kruvenreicher Strecke, dem Revier des ZTR, so schnell keiner mehr überholen kann. Sprich Beschleunigung und nicht Endgeschwindigkeit, daher auch 500 - 690 ccm aber nur 34 PS,
Jaja... EFI
http://www.ecotrons.com/
Hab ich 2 mal hier auf dem Tisch liegenmit Lambda
Den Nachrüstsatz für eure ZTR, kann ich euch später für 250,- anbieten, wenn alles glatt läuft![]()
Euro 4 ab 2017 gilt nicht für Fahrzeuge der Klasse L5e. Bei der L5e Klasse sind die Abgasvorschriften anders. Das ist ja auch das Problem, wenn, wie hier schon angesprochen ein 350 ccm Motor in der ZTR eingebaut wird. legal ist dies nur mit Abgasgutachten. Selbst wenn Motorradmotore der passenden Schadstoffklasse eingebaut werden, muß zwingend ein Abgasgutachten erstellt werden. Zu einem ändert sich die Übersetzung, zum anderen die Höchstgeschwindigkeit. Auch ist das Fahrzeuggewicht anders als bei einem Motorrad. Ab einer gewissen Grenze der Höchstgeschwindigkeit muß auch noch ein Festigkeitsgutachten für den Rahmen vorliegen und es müssen Fahrversuche mit Höchstgeschwindigkeit unternommen werden damit festgestellt werden kann, ob bei Höchstgeschwindigkeit das Fahrzeug evtl. Auftrieb anstatt Abtrieb erzeugt. Auch spielt dann die Genauigkeit der verbauten Lenkung eine Rolle und muß überprüft werden. Dann muß aber auch die Bremsleistung angemessen sein, was ebenfalls per Gutachten überprüft werden muß. Wobei hier zu achten ist, dass keinenfalls das zulässige Gesamtgewicht des ZTR überschritten wird. Notfalls ist dies nur möglich, in dem auf 1 Sitzer umgebaut werden muß ( Prüfgewicht ist 75 Kg je Person). Und für das Ganze brauchst du eine Universität, die Interesse an solch einem Projekt hat, da für Diplomarbeiten oder Doktoarbeiten ein solcher Umbau interessant sein kann und dann einige Gebühren für die Berechung von Festigkeitgutachten oder Bremsgutachten von der Uni teilweise getragen werden.
SV650 !!!
Geiler Motor, und trotz Zweizylinder satt und genug Drehmoment.
Wäre schön, wenn der passt.
Da Suzuki die SV650 ja weiter produziert (jetzt auch wieder unter dem korrekten Namen), sollte die Verfügbarkeit kein Problem sein.