In der EU Verordung, Kapitel 1, Artikel 2 (Anwendungsbereich), Punkt 2 "Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahrzeuge", Punkt 2k:
Beim ZTR ist der R-Punkt (=der Hintern) irgendwo bei 200mm. (400mm ist die Oberkante der Seitenverkleidung).
Bin zwar kein Anwalt, aber für mich...